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Die Sozialhilfeträger in Deutschland haben im Jahr 2022 insgesamt 14,9 Milliarden Euro netto für Sozialhilfeleistungen gemäß dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) ausgegeben, so das Statistische Bundesamt (Destatis). Im Vergleich zum Vorjahr sanken die Ausgaben um 2,6 %.
Der auffällige Rückgang der Ausgaben ist vor allem auf die umfangreiche Pflegereform zurückzuführen, die im Januar 2022 in Kraft trat. Diese Reform führte zu einem markanten Rückgang der Ausgaben für die Hilfe zur Pflege um 26,0 % im Vergleich zum Vorjahr.
Die Reform brachte eine Neuerung mit sich, wonach die Kosten für vollstationäre Pflege (Pflegegrade 2 bis 5) abhängig von der bisherigen Verweildauer im Pflegeheim mit monatlichen Zuschlägen von bis zu 70 % des Eigenanteils aus der sozialen Pflegeversicherung subventioniert werden. Diese Änderung trug entscheidend dazu bei, die Ausgaben für die Pflegehilfe im Vergleich zum Vorjahr deutlich zu reduzieren.
Trotz des bemerkenswerten Rückgangs der Ausgaben für die Hilfe zur Pflege verzeichneten alle anderen Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Jahr 2022 steigende Kosten. Die größte Ausgabenkategorie war die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die 59 % der Gesamtausgaben ausmachte. Diese Leistung wurde mit 8,8 Milliarden Euro finanziert, und die Ausgaben stiegen im Vergleich zum Vorjahr ebenso wie die Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt um 8,3 %. Die Summe der Ausgaben für Hilfen zur Gesundheit, zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und in anderen Lebenslagen stieg um insgesamt 4,4 % auf etwa 1,3 Milliarden Euro.Die aktuellen statistischen Daten unterstreichen die Effekte von gesetzlichen Reformen und strukturellen Änderungen auf die Ausgaben für Sozialhilfeleistungen. Die Pflegereform zeigte nicht nur Auswirkungen auf die Pflegehilfe, sondern beeinflusste auch die Dynamik der Ausgaben in anderen Bereichen der Sozialhilfe. Die Entwicklungen in diesem Bereich werden weiterhin aufmerksam beobachtet, um die Wirksamkeit der Reformen zu bewerten und eine effektive soziale Unterstützung für bedürftige Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.