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Die deutsche Startup-Welt könnte vor einer bahnbrechenden Veränderung stehen, da das Bundeskabinett morgen voraussichtlich das Zukunftsfinanzierungsgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz bringt bedeutende Neuerungen im Bereich der Mitarbeiterkapitalbeteiligung mit sich. Laut einer kürzlich durchgeführten Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom erhoffen sich drei von vier Startups, dass die neuen Regelungen die Attraktivität der Mitarbeiterbeteiligung erhöhen werden.
Aktuell bieten 38 Prozent der befragten Startups ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, am finanziellen Erfolg des Unternehmens teilzuhaben. Beeindruckende 48 Prozent der befragten Unternehmen können sich vorstellen, zukünftig solche Mitarbeiterkapitalbeteiligungen einzuführen. Lediglich 6 Prozent der Befragten stehen dem Konzept grundsätzlich ablehnend gegenüber.
Die Umfrage offenbart, dass 73 Prozent der Startups von verbesserten Mitarbeiterkapitalbeteiligungen profitieren würden. Diese werden aus unterschiedlichen Gründen als wichtig erachtet: 87 Prozent der Befragten möchten ihre Belegschaft zusätzlich motivieren, einen aktiven Beitrag zum Unternehmenserfolg zu leisten. Weitere 77 Prozent sehen darin eine Möglichkeit, Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden. Ebenso konnten 63 Prozent der Startups aufgrund solcher Beteiligungen Personal gewinnen, das aufgrund seiner Gehaltsvorstellungen sonst schwer zu rekrutieren wäre.
Die aktuellen Beteiligungsmodelle zeigen, dass virtuelle Anteile (33 Prozent) derzeit am häufigsten genutzt werden, gefolgt von Anteilsoptionen (6 Prozent) und realen Anteilen (3 Prozent). Unter den Startups, die bereits Mitarbeiterbeteiligungen anbieten, sind in 37 Prozent der Fälle Führungskräfte involviert. Bei 36 Prozent der Unternehmen partizipieren ausgewählte Angestellte neben den Führungskräften. In 27 Prozent der Fälle erhalten sogar alle Mitarbeiter eine Beteiligung.
Besonders erfreulich ist die geplante Lösung des Problems des sogenannten "Dry-Income". Zukünftig sollen Steuern erst dann fällig werden, wenn die Mitarbeiter tatsächlich Gewinne aus ihren Beteiligungen realisieren können. Bisher wurden Steuern bereits beim Arbeitgeberwechsel erhoben, was die Attraktivität der Mitarbeiterkapitalbeteiligung beeinträchtigte.
Allerdings gibt es auch kritische Stimmen. Der geplante Pauschalsteuersatz von 25 Prozent wurde aus dem Regierungsentwurf gestrichen, was Unsicherheiten über die genaue steuerliche Belastung aufwirft. Diese Frage soll im weiteren parlamentarischen Prozess geklärt werden.
Die Umfrage verdeutlicht, dass viele Startups bisher auf Mitarbeiterbeteiligungen verzichten, vor allem wegen des bürokratischen Aufwands (30 Prozent), der komplizierten rechtlichen Lage (27 Prozent) und der mangelnden steuerlichen Attraktivität (26 Prozent). Trotz dieser Hindernisse sehen 48 Prozent der Befragten die Möglichkeit von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen als vielversprechend an und könnten sich vorstellen, diese Option zukünftig zu nutzen.
Mit dem bevorstehenden Zukunftsfinanzierungsgesetz könnte die Mitarbeiterkapitalbeteiligung in der Startup-Szene endlich den Aufschwung erfahren, den sie verdient. Die erwarteten Regelungen könnten nicht nur den Unternehmenserfolg ankurbeln, sondern auch dazu beitragen, hochqualifizierte Mitarbeiter langfristig an die aufstrebenden Unternehmen zu binden.