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Pressespiegel erstellen - Das ist rechtlich zu beachten

21.08.2023 | von Patrick Fischer, M.Sc., Gründer & Data Scientist: FDS

Ein Pressespiegel dient Unternehmen, Organisationen und öffentlichen Einrichtungen dazu, einen Überblick über die Berichterstattung in verschiedenen Medien zu erhalten. Er bietet die Möglichkeit, die eigene Präsenz in der Presse zu verfolgen und die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit zu kontrollieren. Doch bei der Erstellung eines Pressespiegels sind bestimmte rechtliche Aspekte zu beachten, um Urheberrechte, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte zu wahren.

1. Urheberrechte beachten:

Beim Erstellen eines Pressespiegels ist es wichtig, die Urheberrechte der jeweiligen Medieninhalte zu respektieren. Das Kopieren und Veröffentlichen von Artikeln oder Ausschnitten daraus kann ohne entsprechende Genehmigung der Urheberrechtsinhaber eine Verletzung des Urheberrechts darstellen. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie sich an die Grundsätze des Zitatrechts halten. Das bedeutet, dass Sie nur kurze Auszüge verwenden dürfen, die inhaltlich relevant für den Pressespiegel sind, und dabei stets die Quelle korrekt angeben müssen.

2. Quellenangaben und Nachweise:

Jeder im Pressespiegel verwendete Medienbeitrag muss mit korrekten Quellenangaben versehen werden. Dies gilt sowohl für Printmedien als auch für Online-Artikel. Die Angaben sollten so präzise wie möglich sein und Informationen wie Autor, Titel, Erscheinungsdatum, Name der Publikation und gegebenenfalls URL enthalten. Durch genaue Quellenangaben wird Transparenz gewährleistet und die Glaubwürdigkeit des Pressespiegels gestärkt.

3. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte:

Beim Erstellen eines Pressespiegels müssen Sie darauf achten, keine personenbezogenen Daten oder sensiblen Informationen zu verwenden, die die Privatsphäre von Einzelpersonen verletzen könnten. Das gilt insbesondere für private Kontaktdaten, Gesundheitsinformationen oder vertrauliche persönliche Details. Halten Sie sich an die Datenschutzgesetze, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), und vermeiden Sie es, Inhalte zu verwenden, die Personen in unangemessener Weise bloßstellen oder diffamieren könnten.

4. Nutzungsrechte einholen:

Wenn Sie einen externen Dienstleister beauftragen, den Pressespiegel zu erstellen, stellen Sie sicher, dass Sie die notwendigen Nutzungsrechte für die Verwendung der Medieninhalte haben. Das betrifft sowohl die Rechte an den Texten als auch an Bildern oder Grafiken. Klären Sie im Voraus mit den Urhebern oder Verlagen, wie die Inhalte verwendet werden dürfen und ob eventuell Lizenzgebühren anfallen.

5. Eigeninteresse und Transparenz:

Ein Pressespiegel dient oft dazu, die eigene Sichtbarkeit und Reputation zu steigern. Achten Sie darauf, dass der Pressespiegel nicht irreführend ist und ein realistisches Bild der Berichterstattung vermittelt. Vermeiden Sie es, Berichte selektiv auszuwählen, um ein verzerrtes Bild zu erzeugen. Transparente Darstellungen tragen zur Glaubwürdigkeit bei.

Insgesamt ist es wichtig, bei der Erstellung eines Pressespiegels die rechtlichen Rahmenbedingungen genau zu beachten, um rechtliche Konflikte zu vermeiden und die Integrität des Pressespiegels zu wahren. Recherchieren Sie die aktuellen Gesetze und Verordnungen in Bezug auf Urheberrecht, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte, um sicherzustellen, dass Sie in Übereinstimmung mit den rechtlichen Bestimmungen handeln.

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