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Initiativbewerbung als Freiberufler per E-Mail - Verboten oder Erlaubt in Deutschland?

22.11.2023 | von Patrick Fischer, M.Sc., Gründer & Data Scientist: FDS

In Deutschland stellt sich die Frage, ob es erlaubt ist, Initiativbewerbungen als Freiberufler per E-Mail zu versenden. Während Freiberufler ihre Dienste eigenständig anbieten, gibt es dennoch rechtliche und datenschutzbezogene Aspekte zu berücksichtigen. Dieser Artikel beleuchtet die Situation.

In einer sich wandelnden Arbeitswelt setzen immer mehr Menschen auf die Selbstständigkeit als Freiberufler. Hierbei ist die eigene Akquise von Aufträgen oft unverzichtbar, und Initiativbewerbungen sind eine gängige Methode, um potenzielle Kunden oder Auftraggeber zu erreichen. Doch wie sieht es aus, wenn diese Bewerbungen per E-Mail versandt werden?

Rechtliche Grundlagen für Initiativbewerbungen als Freiberufler

Die gute Nachricht ist, dass Initiativbewerbungen als Freiberufler per E-Mail in Deutschland grundsätzlich erlaubt sind. Freiberufler sind selbstständig tätig und nicht an die gleichen arbeitsrechtlichen Regelungen gebunden wie Angestellte. Das bedeutet, dass sie weitgehend frei sind, ihre Dienstleistungen anzubieten und potenzielle Kunden zu kontaktieren.

Allerdings ist es wichtig, bestimmte rechtliche Aspekte zu beachten:

1. Datenschutz: Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist auch für Freiberufler relevant. Bei der Kontaktaufnahme per E-Mail müssen die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Das bedeutet, dass personenbezogene Daten (z.B. Kontaktdaten des Empfängers) nur für den angegebenen Zweck (die Bewerbung) genutzt werden dürfen und die Zustimmung des Empfängers zur Verarbeitung seiner Daten erforderlich sein kann.

2. Opt-out und Widerspruch: In jeder Initiativbewerbung per E-Mail sollte eine Möglichkeit zur einfachen Abmeldung (Opt-out) enthalten sein. Der Empfänger muss die Möglichkeit haben, die weiterhin Zusendung von Nachrichten abzulehnen. Es ist wichtig, diese Wünsche zu respektieren, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

3. Impressum: Die E-Mail sollte ein vollständiges Impressum enthalten, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dazu gehören Angaben wie Name und Adresse des Absenders sowie eine Kontaktmöglichkeit.

Fazit

Initiativbewerbungen als Freiberufler per E-Mail sind in Deutschland grundsätzlich erlaubt, solange die rechtlichen Bestimmungen und Datenschutzregelungen beachtet werden. Die Selbstständigkeit bietet Freiberuflern die Möglichkeit, proaktiv nach neuen Aufträgen zu suchen und ihre Dienstleistungen anzubieten. Dennoch ist es ratsam, sich über die aktuellen Gesetze und Bestimmungen zu informieren und gegebenenfalls rechtliche Beratung einzuholen, um mögliche Risiken zu minimieren.

Freiberufler sollten darauf achten, seriös und professionell aufzutreten, da der erste Eindruck oft entscheidend ist. Eine gut durchdachte Initiativbewerbung kann den Weg zu neuen Geschäftschancen ebnen und die Selbstständigkeit erfolgreich gestalten.

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