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Die Frage nach dem optimalen Produktpreis für das eigene Angebot treibt viele Gründer:innen und Unternehmer:innen um. Haben Sie kein vergleichbares Produkt oder Dienstleistung, d.h. keine direkte Konkurrenz, bildet sich der Preis nicht am Markt durch Wettbewerb, sondern primär über Ihre Preissetzung und damit nach Ihrer internen Kalkulation.
Bei der der Bepreisung ist stets zu beachten: Je niedriger der Preis, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass Sie an Problemkunden verkaufen. Denn: Kunden mit Geiz-ist-Geil-Mentalität kann man es nie Recht machen.
Halten Sie Kunden fern, die sich Ihre Produkte oder Dienstleistungen nicht leisten können oder Ihre Zeit nicht wertschätzen.
Generell müssen B2B-Preise höher sein, als im Endkundengeschäft, da das Volumen, d.h. die Anzahl der Kunden, die man in einem Monat oder Jahr gewinnen kann, wesentlich geringer ist.
Kunden, die drei- oder vierstellige Produktpreise mit ihrer "Verbraucherbrille" betrachten, halten Sie schnell für überteuert oder Wucher und werden schnell davon abgeschreckt, lassen aber vollkommen außer Acht, dass die Kosten für die Akquise eines neuen B2B Kunden, die sog. Customer-Acquisition Cost, z.B. durch hohe Online-Marketing Kosten für Werbeanzeigen oder ein Telefon-Vertriebs-Team in der Regel mehrere Hundert Euro bzw. Dollar beträgt. Gleichzeitig ist die Anzahl der potenziellen Kunden begrenzt, die Anzahl der Konkurrenten, die um die möglichen Abschlüsse kämpfen, jedoch nicht.
Wie bereits in der Meldung vom 05.08.2022 berichtet, gab es eine Änderung in der gesetzlichen Lage für die Bereitstellung von Handelsregister-Meldungen. Die eigentlich begrüßenswerte Novelle für mehr Transparenz stellt sich nun jedoch vollkommen anders dar, als antizipiert:
Ab 1. August 2022 können - dank vollkommen unnutzbarem User Interface (UI) und session-basierter Daten-Bereitstellung mit stark limitierter Abfragen-Anzahl - keine Änderungen in den Handelsregister Änderungsmitteilungen mehr automatisiert verarbeitet werden, d.h. es kann keine Aktualisierung der Daten bzw. Abgleich mit unserer Unternehmensdatenbank mehr erfolgen, da dies technisch schlicht nicht länger möglich ist. Zudem sind keine Informationen mehr über Neugründungen bzw. Neueintragungen, d.h. neu gegründete Firmen verfügbar.
Damit erhält der 2006 privatisierte Bundesanzeiger Verlag (DuMont Verlagsgruppe, Köln) nun eine Monopol-Position über den Zugang zu (von den Unternehmen kostenfrei bereitgestellten bzw. bereitzustellenden) Unternehmensinformationen und kann diese zukünftig noch teurer verkaufen als bisher.
Ziel unserer Unternehmensdatenbank war es stets, unnötige Kosten zu senken und mit besseren Marktinformationen Mehrwert nicht nur für einzelne Unternehmen, sondern auch für den Markt und damit die Gesellschaft als solche zu schaffen.
Diese Mission zu verfolgen ist aufgrund der neuen Gatekeeper-Funktion des neuen Monopolisten nicht länger möglich.
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