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Aktuelles / Blog: #nachrichten

Startup-Ticker KW 31/2023: 1.128 Unternehmens-Neugründungen in Deutschland

10.08.2023 | Von: FDS
In Kalenderwoche 31/2023 gab es insgesamt 1.128 Neugründungen in Deutschland, die im Handelsregister verzeichnet wurden.
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Was sind No-Go´s in der Suchmaschinen-Werbung bzw. im Online-Marketing?

09.08.2023 | Von: FDS

No-Go's in der Suchmaschinenwerbung bzw. im Online-Marketing sind bestimmte Praktiken, die vermieden werden sollten, da sie entweder gegen die Richtlinien der Suchmaschinen oder allgemeine Marketingprinzipien verstoßen. Hier sind einige Beispiele für No-Go's:

Irreführende Werbung: Das Platzieren von irreführenden Anzeigen oder das Versprechen von Angeboten, die nicht eingehalten werden können, ist inakzeptabel. Die Werbung sollte transparent und ehrlich sein.

Keyword-Stuffing: Das übermäßige und unnatürliche Verwenden von Keywords in Anzeigen oder auf Landing Pages wird von Suchmaschinen abgestraft. Die Inhalte sollten für die Nutzer relevant und gut lesbar sein.

Fehlende Zielseitenrelevanz: Die Zielseiten, auf die die Anzeigen verweisen, sollten eng mit den beworbenen Produkten oder Dienstleistungen zusammenhängen. Eine Diskrepanz zwischen Anzeigentext und Zielseite kann zu schlechter Nutzererfahrung führen.

Verstoß gegen Urheberrechte: Das Verwenden von urheberrechtlich geschützten Inhalten, ohne die erforderlichen Rechte oder Genehmigungen zu besitzen, ist nicht zulässig. Dies umfasst Bilder, Texte, Markennamen und Logos.

Schlechte Nutzererfahrung: Unübersichtliche oder langsame Websites, Pop-up-Werbung, automatisch abspielende Videos oder andere Elemente, die die Nutzererfahrung beeinträchtigen, sollten vermieden werden.

Spam und unerwünschte Kommunikation: Das Versenden von unerwünschten E-Mails, SMS-Nachrichten oder anderen Formen der Kommunikation ohne Zustimmung der Empfänger wird als Spamming betrachtet und ist unprofessionell.

Vernachlässigung der Datenschutzbestimmungen: Der Umgang mit personenbezogenen Daten muss den geltenden Datenschutzgesetzen entsprechen. Es ist wichtig, die Privatsphäre der Nutzer zu respektieren und ihre Daten angemessen zu schützen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen No-Go's je nach Plattform, Suchmaschine oder Online-Marketing-Kanal variieren können. Es ist ratsam, die Richtlinien der jeweiligen Plattform sorgfältig zu lesen und auf dem neuesten Stand zu bleiben, um Verstöße zu vermeiden.

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Startup-Ticker KW 30/2023: 1.755 Unternehmens-Neugründungen in Deutschland

03.08.2023 | Von: FDS
In der 30. Kalenderwoche 2023 wurden insgesamt 1.755 Neugründungen in Deutschland im Handelsregister eingetragen.
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Startup-Ticker KW 29/2023: 1.888 Unternehmens-Neugründungen in Deutschland

27.07.2023 | Von: FDS
Während der 29. Kalenderwoche 2023 wurden insgesamt 1.888 Neueintragungen deutscher Neugründungen im Handelsregister verzeichnet.
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Wie man eine Pressemitteilung auf Social Media verbreitet

27.07.2023 | Von: FDS

1. Erstellen Sie eine Pressemitteilung, die für Ihre Zielgruppe relevant ist. Fügen Sie Bilder und Videos hinzu, die Ihre Nachricht unterstreichen.

2. Teilen Sie die Pressemitteilung auf Ihren sozialen Netzwerken. Verwenden Sie verschiedene Beitragsformate wie Bilder, Videos, Links, GIFs, etc., um den Beitrag interessant zu gestalten.

3. Verwenden Sie Hashtags, um Ihre Nachricht zu verbreiten. Erstellen Sie einen Hashtag, der sich auf Ihre Nachricht bezieht, und verwenden Sie ihn, um Ihre Beiträge zu kennzeichnen.

4. Antworten Sie auf Kommentare und Fragen, die über Ihre Pressemitteilung gestellt werden. So können Sie eine direkte Verbindung zu Ihren Followern aufbauen.

5. Bieten Sie eine aktive Überwachung Ihrer Social-Media-Kanäle an, um auf relevante Nachrichten und Entwicklungen zu reagieren.

6. Verbreiten Sie Ihre Pressemitteilung auch auf anderen Plattformen wie Nachrichten-Websites, Blogs und Foren. Sie können auch Links in E-Mails einbinden, um Ihre Nachricht an eine breite Zielgruppe zu verbreiten.

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