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Wie bereits in der Meldung vom 05.08.2022 berichtet, gab es eine Änderung in der gesetzlichen Lage für die Bereitstellung von Handelsregister-Meldungen. Die eigentlich begrüßenswerte Novelle für mehr Transparenz stellt sich nun jedoch vollkommen anders dar, als antizipiert:
Ab 1. August 2022 können - dank vollkommen unnutzbarem User Interface (UI) und session-basierter Daten-Bereitstellung mit stark limitierter Abfragen-Anzahl - keine Änderungen in den Handelsregister Änderungsmitteilungen mehr automatisiert verarbeitet werden, d.h. es kann keine Aktualisierung der Daten bzw. Abgleich mit unserer Unternehmensdatenbank mehr erfolgen, da dies technisch schlicht nicht länger möglich ist. Zudem sind keine Informationen mehr über Neugründungen bzw. Neueintragungen, d.h. neu gegründete Firmen verfügbar.
Damit erhält der 2006 privatisierte Bundesanzeiger Verlag (DuMont Verlagsgruppe, Köln) nun eine Monopol-Position über den Zugang zu (von den Unternehmen kostenfrei bereitgestellten bzw. bereitzustellenden) Unternehmensinformationen und kann diese zukünftig noch teurer verkaufen als bisher.
Ziel unserer Unternehmensdatenbank war es stets, unnötige Kosten zu senken und mit besseren Marktinformationen Mehrwert nicht nur für einzelne Unternehmen, sondern auch für den Markt und damit die Gesellschaft als solche zu schaffen.
Diese Mission zu verfolgen ist aufgrund der neuen Gatekeeper-Funktion des neuen Monopolisten nicht länger möglich.
Haben Sie Fragen/Anmerkungen/Vorschläge? Schreiben Sie uns über das Kontaktformular
Die Frage, ob Sie Ihre Pressemitteilung selber formulieren oder extern formulieren lassen sollten, kann nicht pauschal beantwortet werden.
Gerade PR-Neulinge sollten jedoch einige Faktoren beachten, damit die Presseaussendung den gewünschten Zweck erfüllen kann und Beachtung findet. Wie überall gilt: Übung macht den Meister und es gilt typische Anfängerfehler zu vermeiden.
Zum Aufbau und Inhalt einer prototypischen Pressemeldung haben wir deshalb eine Checkliste erstellt, die sowohl die Pflichtangaben behandelt als auch Tipps zum konkreten Aufbau gibt.
Ist Ihre Meldung schon versandfertig? Hier finden Sie weitere Informationen zu unserer Medien - & PR-Datenbank und die Kontaktdaten zu über 16.000 Medien im deutschsprachigen Raum.
Mit unserer Unternehmensdatenbank 2022 haben wir ein Weg geschaffen, wie Sie sich unabhängig von Online-Marketing B2B-Leads und Neukunden in Ihrem Marktsegment bzw. Ihrer Nische generieren können.
Unser Service umfasst neben dem reinen Listbroking, d.h. dem Vorhalten und Bereitsstellen der Unternehmensadressen in unserer Datenbank, auch einen Lettershop-Service. Auf Wunsch übernehmen wir hierbei für Sie (je nach Budget bzw. gewünschter Adressanzahl) sowohl die Auswahl, den Druck und Versand Ihres Mailings.
Kontaktieren Sie uns noch heute für ein individuelles Angebot im Bereich Direct Marketing und Lettershop.
1. Prüfung auf Formalitäten:
- Verfassen der Pressemitteilung nach den Regeln des Pressewesens
- Vollständige Angabe der Kontaktdaten des Absenders
- Verwendung einer korrekten Anrede
2. Prüfung der Richtigkeit:
- Richtige Angabe der Fakten
- Korrekte Zitierungen
- Korrekte Verwendung von Abkürzungen und Fachbegriffen
3. Prüfung der Rechtslage:
- Ggf. Einholen einer Genehmigung des Urhebers
- Prüfung auf Urheberrechtsverletzungen
- Prüfung auf Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte
4. Prüfung der Übersichtlichkeit:
- Einleitung sollte klar erkennen lassen worum es geht
- Strukturierte Gliederung
- Verständliche Formulierung
- Verwendung von Bildern, Grafiken und Anhängen
5. Prüfung der Verteilung:
- Auswahl der richtigen Verteilerliste
- Auswahl der passenden Medien
- Erstellung einer Pressemappe für die Medienvertreter
6. Abschließende Prüfung:
- Lesen der Pressemitteilung durch eine neutrale Person
- Prüfung auf Tippfehler und Rechtschreibung
- Prüfung auf Verständlichkeit